Unternehmen bieten wir die Übernahme der Finanzbuchhaltung, der Buchführung und des Controllings sowie die Aufstellung des Jahresabschlusses samt Steuererklärungen an. Wir erstellen Lohn- und Gehaltsanrechnungen sowie Baulohnabrechnungen. Unterstützt werden wir dabei von der DATEV-Software.
Lohnbuchhaltung inkl. Baulohn
Wir übernehmen für Sie die komplette Abwicklung der Lohnbuchführung: von der Erfassung der Stamm- und Bewegungsdaten bis hin zur Auswertung, der direkten Weiterleitung der Zahlungssätze an Banken und der Erstellung von Berichten und Statistiken.
Wir erstellen die monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen Ihrer Mitarbeiter und erfüllen die damit verbundenen Meldepflichten gegenüber der Finanzbehörde, den Krankenkassen und der Berufsgenossenschaft. Ihre Abrechnung kann in Papierform, als E-Mail oder per Internet-Zugriff (DATEV/Unternehmen-Online) erfolgen.
Die Überweisungen der Lohnzahlungen bei Ihrer Bank bereiten wir ebenfalls vor. Sie müssen dann lediglich die vorbereiteten Zahlungen zu einem bestimmten Termin bei der Bank freigeben.
Unsere Leistungen in diesem Bereich im Überblick:
- Brutto-Netto-Abrechnungen (Lohnabrechnungen)
- Übermittlung der Lohnsteueranmeldungen und Beitragsnachweise an Finanzamt und Krankenkassen
- Erstellung Ihrer Überweisungsdaten auf elektronischem Wege
- vielfältige Auswertungen zu Personalkosten etc.
- Erstellung der notwendigen Bescheinigungen und Meldungen auf elektronischem Wege
Beratung in allen lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen - Monatliche Gehaltsabrechnungen
- Bereitstellung von Erfassungschecklisten
- Meldungen an die Sozialversicherungsträger
einschließlich der Jahresmeldungen - Erstellung von Anmeldungen, Bescheinigungen und Statistiken
- Ab 2013: Abruf und Verarbeitung der elektronischen
Lohnsteuerabzugsmerkmale (ElStam) für Arbeitnehmer - notwendiger Schecks bzw. Überweisungsträger (elektronische Datenübermittlung)
- Direktversand von Auswertungen an Mandant
Jahresabschlüsse
Für Freiberufler, Selbständige sowie für Unternehmen erstellen wir Jahresabschlüsse für das Finanzamt und als Vorlage bei Banken oder zur Dokumentation der eigenen Unternehmensentwicklung. Die Erstellung der Jahresabschlüsse erfolgt unabhängig davon, ob diese von uns erstellt wurde oder ob wir von Ihnen die notwendigen Daten erhalten.
Unsere Leistungen für Ihre Finanzbuchführung:
- Erstellung von Jahresabschlüssen, Handels-, Steuer- und Sonderbilanzen, Gewinnermittlungen, Erläuterungsberichten
- Erstellung von Mehrjahres- und Branchenvergleichen
- Aufstellung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen
- Erstellung des Anhangs
- Entwicklung der Steuerbilanz aus der Handelsbilanz
- Aufbereitung und Überleitung zur sog. E-Bilanz
- Erstellung von Eröffnungsbilanzen, Zwischenbilanzen, Schlussbilanzen,
Sonder- und Ergänzungsbilanzen - Erstellung eines Bilanzberichtes
- Erstellung der notwendigen betrieblichen Steuererklärungen
- Offenlegung des Jahresabschlusses
- Besprechung der Jahresabschlüsse und der betrieblichen Steuererklärungen mit dem Mandanten
- Bilanzen
- Ergänzungs- und Sonderbilanzen
- Einnahmeüberschussrechnungen
- Handelsbilanz zur Einreichung beim Registergericht
Betriebswirtschaftliche Beratung
Ergänzend zur Steuerberatung, Finanz- und Lohnbuchhaltung bieten wir auch eine betriebswirtschaftliche Beratung an. Diese umfasst:
- Beratung zum Unternehmenscontrolling
- Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA): Ermittlung u.a. der Liquidität mit DATEV
- Unternehmensplanung
- Beratung zur Unternehmensnachfolge
- Begleitung bei Betriebsprüfungen
Bei einer individuellen Beratung können wir steuerliche Risiken einschätzen, erkennen und ausräumen. Ziel ist es, Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu liefern.
Landwirtschaftliche Buchstelle
Uta Beyer verfügt über langjährige Erfahrungen hinsichtlich der steuerlichen Besonderheiten und gesetzlichen Vorgaben der Landwirtschaft. Daher können wir hier eine optimale Beratung für unsere Mandanten gewährleisten.
Unsere Leistungen:
- Erstellung von landwirtschaftlichen Buchführungen mit Mengen- und integrierter Anlagenbuchführung
- Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen unter Einschluss der landwirtschaftlichen Besonderheiten wie z.B. ausländischen Saisonarbeitskräfte
- Erstellung von landwirtschaftlichen Abschlüssen
- Rechnungswesen, Steuerberatung, Wirtschafts- und Finanzplanung, Existenzgründungs- und Unternehmensnachfolgeberatung unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau
- Beratung bei Reinvestition von Veräußerungsgewinnen und Bildung von Rücklagen nach § 6b EStG unter Ausnutzung der speziellen Möglichkeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe Erstellung betriebswirtschaftlicher Abschlüsse für die Gewährung zinsverbilligter Mittel
- Möglichkeit der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG)